Ein Artikel von Frau Inge Braune und Herrn Sascha Bickel, Mitarbeiterin der Fränkischen Nachrichten, erschienen am Donnerstag, den 16.01.2014: Zur Anfechtung der Weikersheimer Bürgermeisterwahl:
Einspruch gegen Wahl zurückgewiesen Weikersheim.
Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat den Einspruch “gegen den zweiten Wahlgang im Rahmen der Bürgermeisterwahl in Weikersheim” als “unzulässig und unbegründet” zurückgewiesen. Ralf Reupsch, der die Wahlanfechtung angestrengt hatte, und sein Anwalt Josef Gläser wollen dies nicht akzeptieren und deshalb den nächsten Schritt gehen und Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Bürgermeister Klaus Kornberger zeigte sich unterdessen erleichtert über das Prüfergebnis der Aufsichtsbehörde (siehe extra Artikel). Der Mitbewerber um das Bürgermeisteramt, Ralf Reupsch aus Laudenbach, der beim zweiten Urnengang seine Kandidatur ruhen ließ, entschied sich dennoch für seinen Einspruch aufgrund eines angeblichen Vergehens des wieder gewählten Amtsinhabers Kornberger gemäß Paragraf 107 b Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch (“Fälschung von Wahlunterlagen”). Zwei Bekannte des Bürgermeisters hätten mit Kornbergers Wissen am zweiten Wahlgang am 1. Dezember teilgenommen, obwohl sie kein aktives Wahlrecht in Weikersheim gehabt hätten; deshalb hätte sie der Amtsinhaber, so der Vorwurf, wider besseres Wissen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Diese Vorwürfe haben sich laut Kommunalaufsicht “als nicht zutreffend erwiesen”.
“Stimmabgabe zu keiner Zeit”
Nach deren Ermittlungen hätten die fraglichen Personen “trotz gestellten Antrags für den ersten Wahlgang am 10. November 2013 keine Briefwahlunterlagen erhalten, auch nicht für den zweiten Wahlgang, da bei der Stadtverwaltung ihr Umzug in eine andere Stadt bereits bekannt war”. Auch eine persönliche Stimmabgabe sei nach Prüfung der Aufsicht zu keiner Zeit erfolgt. Die Erkenntnisse würden sich, so die gestrige Pressemitteilung des Landratsamts, aus folgenden Tatsachen und Erklärungen ergeben: notariell beglaubigte Überprüfung sämtlicher Wahlscheine der Stadt; Erklärungen der Mitglieder des Wahlvorstands für den fraglichen Wahlbezirk; eidesstattliche Erklärung der beiden in Betracht kommenden Personen; und Prüfung des Wählerverzeichnisses. “Damit ist in keiner Weise eine strafbare Handlung des Amtsinhabers feststellbar. Der Einspruch war deshalb zurückzuweisen. Gegen die Entscheidung des Landratsamts kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden”, teilt die Kreisbehörde abschließend mit. Und weil Rechtsanwalt Gläser und sein Mandant Ralf Reupsch gar nicht mit der Sicht der Tauberbischofsheimer Behörde einverstanden sind, wollen sie nun klagen.
Gute Aussichten
“Wir haben gute bis sehr gute Aussichten”, so Gläser, “die Zurückweisung des Einspruchs zu Fall bringen zu können”. Das gelte auch in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Ellwangen, die (wie die FN gestern bereits berichteten) das Verfahren bezüglich einer angezeigten Wahlfälschung, formal eingestellt hat. Allerdings hatte deren Pressesprecher, Erster Staatsanwalt Armin Burger, im FN-Gespräch auch klargestellt, dass bei neuen Erkenntnissen eine Wiederaufnahme des Verfahrens jederzeit wieder möglich sei. Genau das könnte nun geschehen, denn Ralf Reupsch und seinem Anwalt liegen seit wenigen Tagen brisante Kopien vor: Es handelt sich dabei um Wahlscheinkopien, in denen die beiden mutmaßlich nicht wahlberechtigten Personen mit Unterschrift vom 22. beziehungsweise 24.Oktober an Eides statt im Rahmen ihrer Briefwahl versichern, dass ihre Stimmabgabe persönlich erfolgt ist. Diese Kopien (liegen der Redaktion vor), sofern sie keine Fälschungen sind, widersprechen somit den Recherche-Ergebnissen der Kommunalaufsicht. Anwalt Gläser dazu: “Bisher ging es um eine Wahlanfechtung aufgrund eines formalen Straftatbestandes, der ein Anfechtungsgrund sein kann. Allerdings war der Unrechtsgehalt dieser Straftat eher am unteren Rand der Skala anzusiedeln – es ging nur um zwei Stimmen.” Jetzt aber habe sich im Zuge der “Ermittlungen” eine neue Situation ergeben: “Es stellt sich heraus, dass von einer zur Aufklärung berufenen Stelle offensichtlich zu Vernebelung, Täuschung und Vertuschung gegriffen wurde”, so der Anwalt angriffslustig gen Kreisbehörde. Damit sei, so Gläser wörtlich, “aus einer Routineangelegenheit ein handfester Skandal geworden”. Zum weiteren Vorgehen erläutert Gläser, zunächst einmal Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens in Ellwangen einzulegen. Aufgrund der neuen Beweislage geht er nicht nur von einer Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft aus, sondern auch davon, dass diese jetzt eigene Untersuchungen anstrengen wird. Außerdem werde er zeitnah eine Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Strafvereitelung und Verschleierung gegen den Amtsleiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts in Tauberbischofsheim, auf den Weg bringen: “Sollte sich im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen tatsächlich herausstellen, dass der Leiter der Kommunalaufsicht, die dazu da ist, zu kontrollieren, ein Strafverfahren aktiv durch Falschinformation zu Fall bringt, wäre das ein echter Skandal”, echauffiert sich Gläser.
Akteneinsicht
Die Staatsanwaltschaft habe sich – der Anwalt zitiert aus einer ihm im Zug der Akteneinsicht zur Kenntnis gekommenen E-Mail an den Ellwanger Staatsanwalt Jürgen Volmer vom 2. Januar – auf die vom Amtsleiter der Kommunalaufsicht gegebene Information verlassen müssen. Dieser E-Mail zufolge haben die Eheleute “in keiner Weise an der Wahl teilgenommen” – eine Aussage, die laut Gläser wohl maßgeblich zur Einstellung des Verfahrens in Ellwangen beitrug. In einem dritten Schritt wird Gläser beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Entscheidung des Landratsamtes zur Abweisung der Wahlanfechtung Klage erheben. Das Gericht werde zu prüfen haben, ob die Kommunalaufsicht sorgsam gearbeitet hat. “Ich wäre sehr erstaunt, wenn das Verwaltungsgericht der Kommunalaufsicht gute Noten ausstellt.” Auch Ralf Reupsch ist indigniert: Eine Wahlanfechtung sei nichts Alltägliches, und der Verdacht einer Weikersheimer Scheinadresse der beiden vermeintlich Wählenden sei dem Landratsamt schon seit Mitte November (Kopie der Eingangsbestätigung liegt der Redaktion vor) bekannt gewesen. Lange und gründlich, so Reupsch, habe er sich seinerzeit überlegt, ob er die Wahl anfechten solle. Schließlich kollidiere ein langwieriges Anfechtungsverfahren mit seiner Absicht, sich bei der Kommunalwahl im Mai um einen Sitz im Gemeinderat Weikersheim zu bewerben.