Rechtsanwaltskanzlei Josef Gläser
Mittlerer Graben 42
97980 Bad Mergentheim

Tel.: 07931 / 96 4444 – 0
Fax: 07931 / 96 4444 – 11
kanzlei@glaeser-rechtsanwalt.de

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:
08:30 – 12:30 Uhr
Mo. – Do.:
13:30 – 17:00 Uhr

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Für jeden Autofahrer, der beruflich oder privat hohe Kilometerleistungen im Jahr abwickelt, sind sie ein Thema: Die Punkte der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Dabei kann es alle Verkehrsteilnehmer treffen. Rechtsanwalt Josef Gläser verteidigt bundesweit in allen Belangen des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts.

Nicht nur notorische Raser, sondern auch prinzipiell vorsichtige Zeitgenossen können durch Unaufmerksamkeit Geschwindigkeitsüberschreitungen oder sonstige Fahrfehler begehen, welche dann je nach Schweregrad mit unterschiedlich vielen und unterschiedlich haltbaren Punkten in Flensburg bedacht werden. Sammelt man zu viele Punkte, kann dies den Führerscheinentzug für mindestens ein halbes Jahr zur Folge haben, was wiederum bei den meisten Menschen zu existenziellen Problemen führen kann.

Trotz der enormen Bedeutung des Führerscheins sind viele Kraftfahrer hilflos, wenn der Anhörungsbogen und als nächster Schritt der Bußgeldbescheid per Einschreiben ins Haus flattert oder sogar eine Verkehrsstraftat per Strafbefehl geahndet werden soll. Dabei stellt der amtliche Bescheid streng genommen nicht viel mehr dar als die freundliche Nachfrage der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde, ob man denn mit der vorgeschlagenen Ahndung des Vorfalls einverstanden sei.

Lässt man die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreichen, hat man sein Einverständnis zum Ausdruck gebracht (und in der Regel sein Punktekonto um weitere Punkte bereichert).

In der Mehrzahl der Fälle lohnt es sich aber – nach Konsultation eines Rechtsanwalts – über einen Einspruch nachzudenken.

Ziel eines Einspruchs kann entweder

– die Herabsetzung der Geldbuße in den nicht eintragungsfähigen Bereich sein, oder die Absicht, zumindest ein ausgesprochenes Fahrverbot bei Inkaufnahme der Eintragung als solcher (in der Regel bei Erhöhung der Geldbuße) in Fortfall zu bringen

oder

– die Einstellung des Verfahrens wegen eines Formfehlers, Messfehlers oder wegen einer Personenverwechslung zu erreichen

oder

durch eine Verfahrensverzögerung zu erreichen, dass zumindest alte Punkte verjähren, bevor die neuen hinzukommen. Dies ist auch noch seit der Änderung der Verjährungsregeln durch das Justizmodernisierungsgesetz möglich.

Häufig sind Messungen angreifbar. Die Rechtsanwaltskanzlei arbeitet hier mit angesehenen Gutachtern zusammen, welche im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens Messungen auf ihre technische Richtigkeit überprüfen. So ist gewährleistet, dass Messfehler (welche gar nicht so selten sind, wie allgemein angenommen wird) gefunden werden.

Das nachfolgende Foto zeigt beispielsweise eine friedliche Spaziergängerin, die mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h gemessen wurde.

 

Spaziergängerin wird mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h gemessen.