Rechtsanwaltskanzlei Josef Gläser
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Mietrecht

Das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird gemeinhin unter dem Begriff “Mietrecht” zusammengefasst.

Rechtsanwalt Josef Gläser vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Bereichen des privaten und gewerblichen Mietrechts, insbesondere

  • auf die Beratung bei Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen,
  • auf die Vertragsgestaltung (z.B. im Hinblick auf Schönheitsreparaturen),
  • auf die Beratung bei Mängeln (Minderungsrecht, Schadensersatz, etc.).

Zu seinen Mandanten zählen seit Jahren zahlreicher Angehörige der US-Amerikanischen Streitkräfte sowie deren Zivilangestellte, welche dem NATO-Truppenstatut unterfallen. Er ist mit den Besonderheiten dieser Mietverhältnisse (Military contract, Housing allowance, etc.) bestens vertraut.

Sowohl im privaten Bereich der Wohnraummiete als auch im gewerblichen Bereich der Gewerberaummiete ist ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung beziehungsweise der im Wirtschaftsleben tätigen Unternehmen und Gewerbetreibenden unmittelbar von einer Anmietung oder einer Vermietung betroffen. Gerade deshalb hat das Mietrecht im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten eine sehr hohe praktische Relevanz.

Mietrecht ist in erster Linie Richterrecht. Zu den verschiedensten Problemkreisen gibt es eine mittlerweile fast uferlose Judikatur. Vertiefte Kenntnisse des Anwalts bezüglich der Rechtsprechung und Erfahrung im Umgang mit der Materie sind Voraussetzungen für eine sachgerechte anwaltliche Beratung im Mietrecht und eine erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche vor Gericht.

Gerade auf Vermieterseite erweisen sich oftmals scheinbar eindeutige Forderungen als vor Gericht nicht oder zumindest nur mit unvertretbarem Aufwand durchsetzbar. Erste Pflicht des beratenden Anwalts ist eine sorgfältige Analyse der zu erwartenden Kosten und Risiken vor der Eröffnung eines Rechtsstreits.

Jedoch kann es im Mietrecht (insbesondere bei Mietrückständen) Konstellationen geben, bei denen nur die zügige Einleitung eines Klageverfahrens der richtige anwaltliche Rat an den Mandanten ist.

Es zeigt sich erfahrungsgemäß, dass hohe Mietrückstände aufgrund allzu zögerlichem Handeln im Vorfeld später für den Vermieter nicht mehr zu realisieren sind oder nicht mehr werthaltig sind. Neben den unvermeidbaren Kosten eines Rechtsstreits und einer Räumung kommen dann auch noch möglicherweise vermeidbar gewesene Forderungsausfälle hinzu.

Rechtsanwalt Josef Gläser verfügt nicht nur über eine sehr große gerichtliche und  außergerichtliche Erfahrung im gesamten Mietrecht, sondern ist auch regelmäßig als Referent für mietrechtliche Schulungen tätig.